Das Studium besteht aus Vorlesungen, Seminaren und Laborpraktika. Seminare und Praktika sind anwesenheitspflichtig und machen fast zwei Drittel des Curriculums aus. Vor dem ersten Staatsexamen müssen zudem in der vorlesungsfreien Zeit acht Wochen Famulatur in der Apotheke oder einem anderen pharmazeutischen Tätigkeitsfeld abgeleistet werden. Nach dem zweiten Staatsexamen folgt dann das Praktische Jahr. 

Bewerbung

Pharmazie ist ein bundesweit zulassungsbeschränkter Studiengang, was heißt, dass die Vergabe der Studienplätze aufgrund der Überzahl an Bewerber*innen in einem zentralen Verfahren (ZV) verwaltet wird. Durchgeführt wird dieses Verfahren von hochschulstart. Auf deren Homepage könnt ihr alle Infos genau nachlesen. Hier gibt es nun einen Überblick über das Zulassungsverfahren (Stand 01/2020). 

Die verfügbaren Studienplätze werden dann nach folgendem Schlüssel verteilt: 

  • 30 % über die Abiturbestenquote, also nach dem Abiturdurchschnitt 
  • 10 % über die Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ). Hier legt jeder Standort eigene Kriterien fest, wie z.B. Ergebnisse in einem Studierfähigkeitstest, eine Berufsausbildung oder ein abgeleisteter Dienst. Genauere Infos dazu findet ihr auf den Homepages der einzelnen Universitäten. 
  • 60 % über das Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH). Das ist ein von der Hochschule selbst gebildetes Auswahlkriterium. Oft ist dies ein gewichteter NC, in dem beispielsweise die Chemie- und die Biologienote nochmals mit je 15 % auf den NC gerechnet werden. Oder es werden auch schon bestehende Qualifikationen gewertet wie Ausbildung zum PTA (Pharmazeutisch-technischen-AssistentIn), CTA (Chemisch-technischen-AssistentIn) oder BTA (Biologisch-technischen-AssistentIn).  
    Es kann aber auch ganz anders gestaltet sein. Genaue Informationen findet ihr wieder auf den Homepages der Universitäten. 

Vielfach werdet ihr noch von der sogenannten “Wartezeitquote” lesen. Hier wurden die Studienplätze an Menschen vergeben, die sich zuvor auf das Studium beworben hatten und keinen Studienplatz erhielten. Hier gab es 2017 ein Urteil, nach dem die Studienplatzvergabe bis 2020 neu geregelt werden muss. 

Laborhaftpflicht

Die Laborhaftpflicht Versicherung ist an unser Uni keine Pflicht. Das bedeutet, die Professoren und Assistenten müssen euch auch ohne Bescheinigung von MLP, DÄF oder privater Haftpflicht der Eltern ins Labor lassen. 

Obwohl es keine Pflicht besteht, müsst ihr im Schadensfall trotzdem haften. Das heißt, wenn etwas kaputt geht oder Menschen durch euer Tun zu Schaden kommen, seid ihr dafür verantwortlich. Die Uni und die Fachschaft Pharmazie rät euch daher zu einer solchen Laborhaftpflicht-Versicherung. Wenn ihr der Meinung seid, dass die Versicherung eurer Eltern ausreicht, dann prüft unbedingt nach, ob das Labor auch über diese Versicherung abgedeckt wird!

Denkt dran, dass immer mal etwas passieren kann!

 

„Der Fachbereich kann den Abschluss einer solchen Versicherung nur dringend empfehlen!! Dies dient zu Ihrem Schutz! Der Fachbereich hat nichts davon!

Sollte sich aufgrund zahlreich fehlender Versicherungen Schwierigkeiten ergeben, beschädigte oder unbrauchbar gewordene Geräte rechtzeitig zu ersetzen, wird der FB eine „Bruchpauschale“ erheben und zusammen mit der Chemiekalienabrechnung eintreiben. Diese „Bruchpauschale“ wird sich auf etwa 30 bis 40 Euro pro Semester belaufen. Den Vergleich mit den Kosten einer Laborhaftpflicht können Sie selbst anstellen.“

Das Dekanat des FB 16