Fachschaftsräte (FSR)

Die Fachschaft setzt sich formal gesehen aus allen Studierenden des Fachbereichs Pharmazie zusammen. Die offizielle Vertretung in den unterschiedlichen Gremien erfolgt durch Entsenden der aktiven Mitglieder der Fachschaft. Für einige Gremien (z.B. FSK) müssen aber offiziell gewählte Vertreter aus der Fachschaft entsendet werden. Nur diese Vertreter dürfen z.B. Geldanträge beim AStA stellen oder bei FSK-Sitzungen ihre Stimme abgeben. Diese Vertreter werden jährlich bei den Uni-Wahlen von den Studierenden gewählt und stellen den Fachschaftsrat dar. Der Fachschaftsrat besteht aus maximal 15 Personen.

 

Fachbereichsrat (FBR)

Das wohl wichtigste Gremium des Fachbereiches ist der Fachbereichsrat (FBR), dessen Mitglieder jedes Jahr während der Uni-Wahlen bestimmt werden. Der FBR befasst sich mit relevanten Themen aus den Bereichen Lehre und Studium. Die Mitglieder des Gremiums diskutieren und entscheiden dabei beispielsweise über Themen wie Habilitationsanträge, Studien- und Prüfungsordnungen, Verwaltungs- und Personalangelegenheiten sowie Resolutionen. Zudem wählt der FBR die/den DekanIn, die/den StudiendekanIn und die/den ProdekanIn. Drei bis vier Mal im Semester tritt der FBR zu seinen Sitzungen zusammen.Die Studenten des Fachbereiches Pharmazie wählen jedes Jahr im Zuge der Uni-Wahlen drei studentische Vertreter in den FBR. Der FBR setzt sich aus folgenden VertreterInnen der Statusgruppen zusammen:
  • sieben Professoren / Professorinnen
  • drei Studierenden
  • zwei wissenschaftlichen Mitarbeitern / Mitarbeiterinnen
  • einem technisch-administrativen Mitglied

 

Direktorien

In den Direktorien werden Stellenbewirtschaftungen, Lehraufträge sowie Finanz- und Personalangelegenheiten behandelt. Grundsätzlich gibt es je ein Direktorium pro Fachbereichsinstitut. Die Fachschaft entsendet jeweils einen studentischen Vertreter in die Direktorien. Der Fachbereich aktuell folgende Direktorien:

  • Chemie
  • Bio
  • Geschichte
  • Pharmako/klinische Pharmazie
  • Techno

 

Fachschaftenkonferenz (FSK)

Über den Semesterbeitrag ist der AStA in der Lage der Fachschaftenkonferenz Gelder für die einzelnen Fachschaften zur Verfügung zu stellen. Über die Verwaltung und Verteilung der gemeinsamen Gelder entscheidet die Fachschaftenkonferenz in ihrer Haushaltssitzung. Hierbei wird sowohl den Fachschaften, den Arbeitskreisen und dem Vorstand ein für ihre Arbeit notwendiges Budget zugewiesen. Die Fachschaften besitzen, den Studierendenzahlen entsprechend gewichtetes Stimmrecht in den Sitzungen, stimmberechtigt sind gewählte Fachschaftsräte. Als weitere Funktion (zumindest auf dem Papier) berät die FSK den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) und die studentischen Mitglieder im Senat, insbesondere zu Fragen, die die Fachschaften betreffen. Die FSK koordiniert des Weiteren die Arbeit der Fachschaften (auch untereinander) und kann Stellung zu fachbereichsübergreifenden Angelegenheiten der Universität nehmen. Die FSK wurde 2003 als Teil der studentischen Selbstverwaltung neben dem Studienparlament etabliert und ist eine Art „Bundesrat“.

 

Promotionsausschuss

Der Promotionsausschuss befasst sich mit Promotionsangelegenheiten, etwa die Zulassung zu Promotionen. Die Fachschaft benennt dafür zwei studentische Mitglieder und ein Doktorandenmitglied für den Ausschuss.

 

Habilitationsausschuss

Der Habilitationsausschuss befasst sich mit Habilitationsangelegenheiten, etwa der Durchsicht der Habilitationsunterlagen, der Bestimmung der Gutachter und Bewertung der Habilitationsvorträge. Die Fachschaft entsendet ein studentisches Mitglied für den Ausschuss.

 

Berufungskommissionen

Bei geplanten Neubesetzungen oder Stiftungen von Professuren wird eine Berufungskommission einberufen. Ihre Aufgaben liegen unter anderem im Formulieren der Stellenausschreibungen, Einladungen von Bewerbern / Bewerberinnen zu Symposien und Probevorträgen, Einholen von Gutachten, Entscheiden über Berufungsvorschläge und Beschluss einer Listenreihenfolge für die Berufungsvorschläge. Im Gremium sind folgende Mitglieder verschiedener Statusgruppen vertreten:

  • fünf Professoren / Professorinnen
  • zwei Studierende
  • zwei wissenschaftliche MitarbeiterInnen
  • eine Frauenbeauftragte (mit beratender Stimme)
  • externe Berater (mit beratender Stimme)
 
 

Gleichstellungskommission

Zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen bildet jeder Fachbereich der Universität Marburg eine Gleichstellungskommission, die für die Gleichstellung entsprechende Konzepte und Maßnahmen erarbeitet. Weiterhin prüft und kontrolliert die Kommission Fördermaßnahmen für Frauen am Fachbereich und setzt sich für die bessere Vereinbarung von Studium, Beruf und Familie ein. Die Fachschaft entsendet ein weibliches Mitglied in die Kommission.

 

Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e.V. (BPhD)

Der Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland stellt die offizielle Vertretung aller Pharmaziestudierenden in Deutschland dar. Der Verband vertritt die Interessen der Pharmaziestudierenden an den Universitäten und in der Öffentlichkeit. Alle 22 Fachschaften der pharmazeutischen Institute sind Mitglied im BPhD. Das bedeutet, dass alle Pharmaziestudierenden automatisch Teil des BPhD sind.aktuell